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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Weave-beaver (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Fliesenverlegungsarbeiten und verwandten Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag für die Dauer von zwei Wochen nach Zugang beim Auftragnehmer gebunden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Die angegebenen Preise beziehen sich auf die im Angebot beschriebenen Standardleistungen. Zusätzliche Arbeiten oder Materialien werden gesondert berechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat für freien Zugang zu den Arbeitsstellen zu sorgen und die erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Untergrund muss vom Auftraggeber in einem für die Verlegung geeigneten Zustand übergeben werden, sofern die Untergrundvorbereitung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.

Verzögerungen, die durch nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen gelten als eingehalten, wenn das Werk bis zu ihrem Ablauf fertiggestellt oder die Lieferung erfolgt ist. Teillieferungen sind zulässig.

Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen entsprechend.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Arbeiten. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2024